Über
Rainer Willhoeft und Kollegen
Rechtsanwalt Rainer Willhoeft ist seit 1989 in seiner Kanzlei in Hamburg tätig und setzt sich seitdem tatkräftig für die Rechte von Arbeitnehmern, Mietern und weiteren Mandanten im Bereich Sozialrecht ein.
Nach einer kaufmännischen Ausbildung ergab sich aus einer längeren Tätigkeit als Sozialarbeiter der Ansporn, durch ein Studium der Rechtswissenschaften und der Aufnahme der Tätigkeit als Anwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Sozialrecht, in der sozialen Interessensvertretung mehr erreichen zu können.
Rainer Willhoeft ist Mitglied im republikanischen Anwaltverein.
Rainer Willhoeft
Rechtsanwalt seit 1989
Fachanwalt für Sozialrecht
Schwerpunktmäßig Arbeitsrecht
kanzlei@rechtsanwalt-willhoeft.de
040 / 43 13 03 40
40 / 431 30 34 19
Bärbel Biere
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunktmäßig Arbeitsrecht
kanzlei@rechtsanwalt-willhoeft.de
040 / 43 13 03 40
40 / 431 30 34 19
Dr. Dirk Quasten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet und WEG-Recht
Schwerpunktmäßig Arbeitsrecht
kanzlei@rechtsanwalt-willhoeft.de
040 / 43 13 03 40
40 / 431 30 34 19
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